Kann ich Internet von der Steuer absetzen?

Das Internet ist heutzutage ein unverzichtbares Werkzeug, sowohl für berufliche als auch für private Zwecke. Viele Menschen fragen sich, ob sie die Kosten für ihr Internet von der Steuer absetzen können. In diesem Blog-Beitrag werden wir uns genauer mit dieser Frage befassen.

Was bedeutet “von der Steuer absetzen”?

Bevor wir uns damit beschäftigen, ob die Internetkosten steuerlich absetzbar sind, ist es wichtig zu verstehen, was es bedeutet, etwas “von der Steuer abzusetzen”. Wenn Sie etwas von der Steuer absetzen, bedeutet dies, dass Sie die Kosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen und dadurch Ihre steuerliche Belastung verringern können.

Internet von der Steuer absetzen: Berufliche Nutzung

In vielen Fällen ist es möglich, die Kosten für Internet von der Steuer abzusetzen, insbesondere wenn Sie es für berufliche Zwecke nutzen. Wenn Sie beispielsweise von zu Hause aus arbeiten und das Internet für Ihre berufliche Tätigkeit benötigen, können Sie einen Teil der Kosten als Werbungskosten geltend machen.

Internet von der Steuer absetzen: Mischung aus beruflicher und privater Nutzung

Wenn Sie das Internet sowohl für berufliche als auch für private Zwecke nutzen, können Sie in der Regel nur den beruflich veranlassten Anteil von der Steuer absetzen. Diesen Anteil müssen Sie anhand eines geeigneten Schlüssels ermitteln, beispielsweise anhand der tatsächlichen Nutzungsdauer oder der Fläche, die Sie beruflich nutzen.

Internet von der Steuer absetzen: Nachweise und Belege

Damit Sie die Internetkosten von der Steuer absetzen können, ist es wichtig, dass Sie über entsprechende Nachweise und Belege verfügen. Dazu gehören beispielsweise Rechnungen Ihres Internetanbieters und gegebenenfalls ein Nachweis über die berufliche Nutzung, beispielsweise in Form eines Arbeitsvertrags oder einer Bescheinigung Ihres Arbeitgebers.

Fazit

Insgesamt ist es also möglich, die Kosten für Internet von der Steuer abzusetzen, insbesondere wenn es für berufliche Zwecke genutzt wird. Wenn das Internet sowohl beruflich als auch privat genutzt wird, ist eine Aufteilung erforderlich, und es können nur die beruflich veranlassten Kosten geltend gemacht werden. Wichtig ist, dass Sie über entsprechende Nachweise und Belege verfügen, um die Kosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen zu können.

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